
Das Vermögensdelikt der dauernden Sachentziehung ist in § 135 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der Strafrahmen beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. == Tatbestandsmerkmale == Die Ausführungshandlung besteht im Entziehen einer fremden, nicht wertlosen Sache aus dem Gewahrsam e...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dauernde_Sachentziehung
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